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Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet sämtliche Institutionen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, ein internes Meldesystem einzurichten.

Was besagt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.

Die ESO Education Group hat sich zur Einrichtung einer Meldestelle über Dritte entschieden, um Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich zu übermitteln:

https://eso.wbportal.de

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitenden unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.
Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

© ISM International School of Management GmbH – Gemeinnützige Gesellschaft